Bitte halten Sie noch etwas durch!
Liebe Patienten, liebe Eltern,
wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass bis auf weiteres - voraussichtlich bis Ostern - das Tragen einer FFP2 Maske (oder vergleichbares) gemäß Infektionsschutzgesetz in medizinischen Einrichtungen vorgeschrieben ist.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 6 Jahre, Personen mit entsprechender amtlicher Bescheinigung sowie gehörlose und schwerhörige Personen und deren Begleitpersonen.
Stand: 6. März 2023